Druckansicht

Förderung Photovoltaik

Vergütungssätze

Gebäudeanlagen bis 30 kWp: 28,74 Cent je kWh
Gebäudeanlagen ab 30 kWp: 27,33 Cent je kWh
Gebäudeanlagen ab 100 kWp: 25,86 Cent je kWh
Gebäudeanlagen ab 1.000 kWp: 21,56 Cent je kWh

Freifläche: 21,11 Cent je kWh

Freifläche auf Konversionsflächen: 22,07 Cent je kWh
Freifläche auf Ackerland: keine Vergütung

Direktverbrauch Gebäudeanlage...

...bis 30 kWp: 16,74 Cent je kWh für Strommengen oberhalb von 30% Direktverbrauchsanteil, sonst 12,36 Cent je kWh
...ab 30 kWp: 15,33 Cent je kWh für Strommengen oberhalb von 30% Direktverbrauchsanteil, sonst 10,95 Cent je kWh
...ab 100 kWp: 13,86 Cent je kWh für Strommengen oberhalb von 30% Direktverbrauchsanteil, sonst 9,48 Cent je kWh
...ab 500 kWp: keine Vergütung

Vergütungssätze ab 1.1.2012

Gebäudeanlagen bis 30 kWp: 24,43 Cent je kWh
Gebäudeanlagen ab 30 kWp: 23,23 Cent je kWh
Gebäudeanlagen ab 100 kWp: 21,98 Cent je kWh
Gebäudeanlagen ab 1.000 kWp: 18,33 Cent je kWh

Freiflächen:
Konversionsflächen, versiegelte Flächen: 18,76 Cent je kWh
Gewerbegebiete, auf baulichen Anlagen, an Verkehrswegen: 17,94 Cent je kWh

Durch das Erneuerbare Energien Gesetz (EEG) wird geregelt, dass Sie für den eingespeisten Strom mehr Geld erhalten, als Sie selbst für bezogenen Strom zahlen müssen. Je nach dem Jahr, in welchem Sie Ihre Anlage installieren, bekommen Sie eine entsprechende Vergütung, welche für 20 Jahre festgelegt ist.

Die Vergütungssätze werden in den kommenden Jahren immer weiter sinken - handeln Sie also rechtzeitig und sichern Sie sich so eine höhere Einspeisevergütung.

weitere Informationen

Fördermitteldatenbank
Kreditanstalt für Wiederaufbau
Gesetzestext "Erneuerbare Energien Gesetz"

 

Seitenanfang