Gebäudeanlagen bis 30 kWp: 28,74 Cent je kWh
Gebäudeanlagen ab 30 kWp: 27,33 Cent je kWh
Gebäudeanlagen ab 100 kWp: 25,86 Cent je kWh
Gebäudeanlagen ab 1.000 kWp: 21,56 Cent je kWh
Freifläche: 21,11 Cent je kWh
Freifläche auf Konversionsflächen: 22,07 Cent je kWh
Freifläche auf Ackerland: keine Vergütung
Direktverbrauch Gebäudeanlage...
...bis 30 kWp: 16,74 Cent je kWh
für Strommengen oberhalb von 30% Direktverbrauchsanteil, sonst 12,36 Cent je
kWh
...ab 30 kWp: 15,33 Cent je kWh
für Strommengen oberhalb von 30% Direktverbrauchsanteil, sonst 10,95 Cent je
kWh
...ab 100 kWp: 13,86 Cent je kWh
für Strommengen oberhalb von 30% Direktverbrauchsanteil, sonst 9,48 Cent je kWh
...ab 500 kWp: keine Vergütung
Gebäudeanlagen bis 30 kWp: 24,43 Cent je kWh
Gebäudeanlagen ab 30 kWp: 23,23 Cent je kWh
Gebäudeanlagen ab 100 kWp: 21,98 Cent je kWh
Gebäudeanlagen ab 1.000 kWp: 18,33 Cent je kWh
Freiflächen:
Konversionsflächen, versiegelte Flächen: 18,76 Cent je kWh
Gewerbegebiete, auf baulichen Anlagen, an Verkehrswegen: 17,94 Cent je kWh
Durch das Erneuerbare Energien Gesetz (EEG) wird geregelt, dass Sie für den eingespeisten Strom mehr Geld erhalten, als Sie selbst für bezogenen Strom zahlen müssen. Je nach dem Jahr, in welchem Sie Ihre Anlage installieren, bekommen Sie eine entsprechende Vergütung, welche für 20 Jahre festgelegt ist.
Die Vergütungssätze werden in den kommenden Jahren immer weiter sinken - handeln Sie also rechtzeitig und sichern Sie sich so eine höhere Einspeisevergütung.
Fördermitteldatenbank
Kreditanstalt für Wiederaufbau
Gesetzestext "Erneuerbare Energien Gesetz"
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