Solarkollektoranlagen, die der ausschließlichen
Warmwasserbereitung dienen, werden nicht mehr gefördert. Ausnahme: Große
Solarkollektoranlagen auf Mehrfamilienhäusern ab 3 Wohneinheiten, die im Rahmen
der Innovationsförderung förderbar sind.
Die Basisförderung für die Erstinstallation von Solarkollektoren bis 40 m² beträgt 120 Euro je m² installierter Bruttokollektorfläche.
Es ist eine Mindestbruttokollektorflächen und Wärmespeichervolumina pro Quadratmeter Bruttokollektorfläche (bezogen auf Wasser als Wärmespeichermedium) erforderlich:
Bei der Erstinstallation von Solarkollektoranlagen von mehr als 40 m² Bruttokollektorfläche auf Ein- oder Zweifamilienhäusern zur kombinierten Warmwasserbereitung und Heizungsunterstützung und mit Pufferspeichervolumina von mindestens 100 Litern je m² Bruttokollektorfläche wird für die ersten 40 m² 120 Euro je m² Bruttokollektorfläche und für die darüber hinaus errichtete Bruttokollektorfläche 45 Euro je angefangenem m² Bruttokollektorfläche gewährt.
Für die Erweiterung von bereits in Betrieb genommenen Solarkollektoranlagen um bis zu 40 m² Solarkollektorfläche beträgt die Förderung 45 Euro je zusätzlich installiertem m² Bruttokollektorfläche.
Zusätzlich zu der Basisförderung für eine Solaranlage kann ein Bonus von 600 Euro gewährt werden, sofern gleichzeitig eine förderfähige Biomasseanlage oder eine förderfähige Wärmepumpenanlage errichtet wird. Anträge hierfür müssen bis 30.12.201 eingereicht werden. Für diese Bonusförderung gilt als zusätzlich Voraussetzung, dass ein hydraulischer Abgleich der Heizungsanlage durchgeführt wurde. Der regenerative Kombinationsbonus ist nicht mit dem Effizienzbonus kumulierbar.
Die Errichtung einer Solarkollektoranlage zur kombinierten Warmwasserbereitung und Heizungsunterstützung kann mit einem Effizienzbonus gefördert werden. Dies gilt auch bei der Erstinstallation von Solarkollektoranlagen von mehr als 40 m² Bruttokollektorfläche auf Ein- oder Zweifamilienhäusern zur kombinierten Warmwasserbereitung und Heizungsunterstützung und mit Pufferspeichervolumina von mindestens 100 Litern je m².
Voraussetzung für die Gewährung des Effizienzbonus ist, dass die Solaranlage auf einem effizient gedämmten Wohngebäude errichtet wird, das einen besonders geringen Primärenergiebedarf hat und dies durch einen Energieausweis nachgewiesen wird.
Die Höhe der Gesamtförderung beträgt das 1,5-fache der jeweiligen Basisförderung.
Wird gleichzeitig mit der Errichtung einer förderfähigen Solarkollektoranlage eine besonders effiziente Solarkollektorpumpe eingebaut, so kann pro Pumpe ein Bonus von 50 Euro gewährt werden.
Die Errichtung einer Solarkollektoranlage zur kombinierten
Warmwasserbereitung und Raumheizung wird zusätzlich mit einem Bonus gefördert,
sofern gleichzeitig der bisher betriebene Heizkessel ohne Brennwerttechnik
durch einen neuen Brennwertkessel nach Energieeinsparverordnung mit Brennstoff Öl
oder Gas ersetzt wird. Der Bonus beträgt bis zum 30. Dezember 2011 (Tag des
Antragseingangs) 600 Euro. Nach diesem Datum beträgt der Bonus 500 Euro.
Quelle: Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA)
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