Förderfähig sind effiziente Wärmepumpen zur kombinierten
Warmwasserbereitung und Raumheizung von Gebäuden sowie zur reinen Raumheizung
von Nichtwohngebäuden.
Die Wärmepumpe muss in einem Bestandsgebäude installiert werden, für das bereits vor dem 1.1.2009 ein Bauantrag gestellt wurde und das bereits vor dem 1.1.2009 über ein Heizsystem verfügte.
In neu errichteten Gebäuden (Neubauten) ist leider zur Zeit
eine Förderung grundsätzlich nicht möglich.
900 Euro pauschal bei Anlagen bis 20 kW
1.200 Euro pauschal bei Anlagen von 20 kW bis 100 kW
2.400 Euro pauschal bei Anlagen bis 10 kW. Darüber hinaus
wird jedes weitere kW mit 120 Euro (bei Anlagen bis 20 kW) bzw. mit 100 Euro (bei
Anlagen bis 100 kW) gefördert.
Wird die Wärmepumpe in Kombination mit einer Solarkollektoranlage betrieben, können Sie sowohl den Kombinationsbonus von 600 Euro, als auch die normale Solarförderung beantragen (siehe Förderung von Solarwärme).
Neben dem bundesweiten Marktanreizprogramm kann es sein, dass auch Ihr Bundesland, Ihre Kommune oder eben auch Ihr Energieversorger den Einbau einer Wärmepumpe fördert. Informationen über etwaige Fördermöglichkeiten erhalten Sie hier:
Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit
Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle
Bundesverband WärmePumpe (BWP) e.V.
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