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Förderung von Wärmepumpen

Förderfähig sind effiziente Wärmepumpen zur kombinierten Warmwasserbereitung und Raumheizung von Gebäuden sowie zur reinen Raumheizung von Nichtwohngebäuden.

Die Wärmepumpe muss in einem Bestandsgebäude installiert werden, für das bereits vor dem 1.1.2009 ein Bauantrag gestellt wurde und das bereits vor dem 1.1.2009 über ein Heizsystem verfügte.

In neu errichteten Gebäuden (Neubauten) ist leider zur Zeit eine Förderung grundsätzlich nicht möglich.

Basisförderung

Luft/Wasser-Wärmepumpen

900 Euro pauschal bei Anlagen bis 20 kW
1.200 Euro pauschal bei Anlagen von 20 kW bis 100 kW

Wasser/Wasser- und Sole/Wasser-Wärmepumpen

2.400 Euro pauschal bei Anlagen bis 10 kW. Darüber hinaus wird jedes weitere kW mit 120 Euro (bei Anlagen bis 20 kW) bzw. mit 100 Euro (bei Anlagen bis 100 kW) gefördert.

Bonus für Kombination mit Solarkollektoranlage

Wird die Wärmepumpe in Kombination mit einer Solarkollektoranlage betrieben, können Sie sowohl den Kombinationsbonus von 600 Euro, als auch die normale Solarförderung beantragen (siehe Förderung von Solarwärme).

Weitere Fördermöglichkeiten

Neben dem bundesweiten Marktanreizprogramm kann es sein, dass auch Ihr Bundesland, Ihre Kommune oder eben auch Ihr Energieversorger den Einbau einer Wärmepumpe fördert. Informationen über etwaige Fördermöglichkeiten erhalten Sie hier:

Weitere Informationen

Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit
Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle
Bundesverband WärmePumpe (BWP) e.V.

 

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