Eine gute Versicherung ist für Betreiber von Solarstromanlagen ebenso wichtig wie hochwertige Module und zuverlässige Wechselrichter. Um sich für das richtige Konzept zu entscheiden, muss man wissen, welche Risiken überhaupt abzusichern sind und die Angebote der Versicherungen genau vergleichen.
Eine eigene Haftpflichtversicherung
für die Solarstrom-Anlage ist unbedingt erforderlich, wenn nicht zweifelsfrei
und schriftlich geklärt ist, dass die Privathaftpflicht die Ansprüche von
Dritten gegen den Betreiber abdeckt. Die Jahresprämie liegt je nach
Deckungssumme und Vertragslaufzeit zwischen ungefähr 40 und 90 Euro jährlich.
Für Anlagen auf gemieteten Dächern gelten Pauschalangebote nur sehr
eingeschränkt.
Bei der Anlagenversicherung
kann sich die Höhe der Jahresprämie nach der Leistung der Anlage richten; meist
wird aber ein bestimmter Promille-Satz der Versicherungssumme als jährliche
Prämie fällig. Entscheidend ist damit der Komplettpreis der Anlage einschließlich
Montage (abzgl. MwSt, falls der Anlagenbetreiber sich diese vom Finanzamt
erstatten lässt). Bei kleinen Anlagen um drei Kilowatt gelten häufig pauschale
Mindestgebühren, die zwischen rund 60 und 110 Euro liegen.
Zu den versicherten Nebenkosten
zählen je nach Vertrag zum Beispiel Feuerlösch-, Aufräum- und
Entsorgungskosten, der Aufwand für Bergungs- Erd-, Pflaster-, Maurer- und
Stemmarbeiten. Häufig gilt eine Obergrenze für jedes einzelne dieser
Teilrisiken. Die für Reparaturen oder Neubau womöglich erforderliche und häufig
sehr teure Aufstellung eines Gerästes wird in manchen Verträgen zu einem
höheren Satz versichert.
Erstattungsbeträge
für Ertragsausfall (z.B. durch technische Defekte) sind immer in
Abhüngigkeit von der Jahreszeit und damit dem zu erwartenden Ertrag gestaffelt.
Es gibt in der Regel zwei Tarife (Winter und Sommer, also Oktober bis Mürz
sowie April bis September).
Zu beachten ist
generell, dass die Versicherungsbedingungen von Standard-Aufdachanlagen ohne
besondere Risiken ausgehen. Vor allem Freiflüchenanlagen oder Installationen
auf abgelegenen, unbewohnten Gebüuden werden wegen des erhöhten
Diebstahlrisikos in der Regel nur zu besonderen Bedingungen versichert. Und
auch bei Aufständerung auf Flachdächern gelten wegen der höheren Gefährdung
durch Sturm häufig verschärfte Bedingungen.
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